Seminardetails
Lassen Sie Ihre Patienten nicht im Regen stehen!
FB-403-OS-2016
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115,00 € zzgl. USt.
| max. 30 Teilnehmer
17.11.2016
| 10:00 - 16:00 Uhr
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Verordnungen müssen, damit sie von den Krankenkassen genehmigt werden können, korrekt
ausgefüllt, bearbeitet und zügig abgesandt werden. Allzu häufig lehnen Sachbearbeiter der
Krankenkassen die bereits durchgeführte Leistung ab, weil z.B. formale Fehler bei der Erstellung der Verordnung gemacht wurden. Das Seminar soll Ihnen Ansätze bieten, die Anzahl dieser Fälle durch vorbeugendes Verordnungsmanagement zu minimieren.
Inhalte:
- Was ist eine genehmigungsfähige Verordnung? (Leistungsbeschreibung SGB V)
- Wie sollte eine genehmigungsfähige Verordnung ausgestellt sein? (Beratung für verordnende
Arztpraxis)
- Kennen Sie aus Ihrer täglichen Praxis Fälle, in denen Ihnen der Hausarzt eine Verordnung Häusliche Krankenpflege ausstellt, Sie diese im Auftrag Ihres Patienten bei der zuständigen Kasse einreichen und die Krankenkasse anschließend nicht nachvollziehbar Verordnete Leistungen ohne Begründung Kürzt, Einschränkt oder ablehnt.
- Wie muss eine Verordnung richtlinienkonform ausgefüllt sein, damit der Kunde eine Genehmigung erhält?
- Welche behandlungspflegerischen Maßnahmen sind genehmigungsfähig?
- Unter welchen Umständen erhalte ich eine Vergütung trotz Ablehnung durch die Krankenkasse?
- Wann lohnt sich ein Widerspruchsverfahren bzw. der Klageweg?
- Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und Abs. 7 SGB V, Umgang und Interpretation
Referent/In:
- Mario Bentlin (Examinierter Krankenpfleger, Pflegeberater nach § 45 SGB XI, Pflegedienstleitung gem. § 80 SBG XI, Betriebswirt (VWA), Organisationsmoderator)
- Jürgen Schwabe, Verordnungswesen Krankenkasse Selektivvertragswesen BEK/GEK