Seminardetails

Mit dem MDK auf Augenhöhe - Kompaktseminar

FB-102-B-2018 | 150,00 € zzgl. USt. | max. 25 Teilnehmer
17.04.2018 | 09:00 - 16:00 Uhr | Berlin, Holiday Inn Berlin Airport – Conference Centre, Hans-Grade-Allee 5, 12529 Schönefeld b. Berlin

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Interessant für: Pflegedienstleiter, Pflegeberater, Pflegesachverständige, Pflegefachkräfte, Qualitätsbeauftragte

Der Pflegebedürftigkeitsbegriff wurde neu definiert.

Demnach sind Personen pflegebedürftig, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten bei den im Gesetz abschließend festgelegten Bereichen der Hilfe durch andere bedürfen.

Für die Feststellung von Pflegebedürftigkeit sind erstmals gleichermaßen körperliche, psychische oder kognitive Beeinträchtigungen in einer für alle Pflegebedürftigen einheitlichen Systematik zur Einstufung in 5 Pflegegrade, auf Basis des neuen Begutachtungsassessments, zu berücksichtigen.

Maßgeblich für die Einstufung ist zukünftig der Grad der Selbstständigkeit einer Person in allen pflegerelevanten Bereichen.

In diesem Kompakt-Seminar lernen Sie, wie sie die neue Begutachtungsrichtlinie anwenden und richtig verstehen. Sie können nach erfolgter Teilnahme eine Ersteinschätzung anhand des neuen Assessments durchführen und erkennen, ob sich ein Widerspruch lohnt!

Steigern Sie Ihren Wissensvorsprung!

Inhalte:

  • Das neue Begutachtungsassesment
  • Gewichtung der einzelnen Module
  • Einteilung der Pflegegrade
  • Umsetzung in die Praxis
  • Leistungsänderungen

In diesem Kompakt-Seminar lernen Sie, wie sie die neue Begutachtungsrichtlinie anwenden und richtig verstehen. Sie können nach erfolgter Teilnahme eine Ersteinschätzung anhand des neuen Assessments durchführen und erkennen, ob sich ein Widerspruch lohnt!

Dozent:Jens Henseleit  (Examinierter Krankenpfleger, Qualitätsbeauftragter, Pflegeberater nach § 45 SGB XI, Pflegeberater nach § 7a SGB XI (Casemanager), Pflegedienstleiter für amb./stat. Einrichtungen, Fachkraft für Pflegebedürftigkeit (TÜV), Pflegesachverständiger (TÜV), Verfahrenspfleger nach dem Werdenfelser Weg)

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