Seminardetails
Pflegestärkungsgesetz II
FB 305-OS-2016
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75,00 € zzgl. USt.
| max. 30 Teilnehmer
08.11.2016
| 14:00 - 18:00 Uhr
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Mit diesem Gesetz wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Praxis umgesetzt.
Das Gesetz soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Das neue Begutachtungsverfahren und die
Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung sollen zum 1. Januar 2017 wirksam
werden.
Inhalte:
- Beratung der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen
- neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff
- Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit - Grundinformation
- Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
- Leistungen bei den Pflegegraden 1-5
- Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen
- Entlastungsbetrag (anstelle der Leistungen für niedrigschwellige Betreuungsangebote)
- Stationäre Pflege
- Überleitung von den bisherigen Pflegestufen in die neuen Pflegegrade
- Besitzstandsregelungen
- Übergangsregelungen im Begutachtungsverfahren
- Beispiele
Referent: Jürgen Schwabe, Verordnungswesen Krankenkasse Selektivvertragswesen BEK/GEK