Seminardetails

Pflegestärkungsgesetz - Kompakt

FB-50-OS-2017 | 125,00 € zzgl. USt. | max. 30 Teilnehmer
23.05.2017 | 10:00 - 16:30 Uhr | Kompass Akademie- Osnabrück, Averdiekstr.9

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Die Pflege sieht sich ständig neuen Herausforderungen gegenübergestellt, gesellschaftlich, persönlich, politisch und wirtschaftlich. Das zweite Pflegestärkungsgesetz ist dafür nur eins von vielen Beispielen. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich diesen Aufgaben zu stellen. Wichtig ist, den uns stetig vorliegenden Herausforderungen mit den nötigen Veränderungen zu begegnen, um langfristig erfolgreich am Markt bestehen zu können.

 
Mit diesem Gesetz wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Praxis umgesetzt.
Das Gesetz ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Das neue Begutachtungsverfahren und die
Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung sind seit dem 1. Januar 2017 wirksam.
Mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) werden zum einen die in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden vereinbarten Empfehlungen umgesetzt.

Dieses Kompaktseminar verschafft Ihnen einen vollständigen Überblick aller Änderungen und Neuerungen im SGB XI, SGB V ab dem 01.01.2017. Ein wesentlicher Bestandteil des Seminars sind konkrete Handlungsempfehlungen für ambulante, teilstationäre und vollstationäre Pflegeeinrichtungen.

 

Inhalte:

  • Beratung der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen
  • neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff
  • Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit - Grundinformation
  • Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
  • Leistungen bei den Pflegegraden 1-5
  • Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen
  • Entlastungsbetrag (anstelle der Leistungen für niedrigschwellige Betreuungsangebote)
  • Stationäre Pflege
  • Überleitung von den bisherigen Pflegestufen in die neuen Pflegegrade
  • Besitzstandsregelungen
  • Übergangsregelungen im Begutachtungsverfahren
  • Sicherstellung der Versorgung,
  • Beratung
  • niedrigschwellige Angebote (jetzt: Angebote zur Unterstützung im Alltag),
  • altersgerechtes Wohnen
  • Beispiele

 

Dozenten:

  • Katja Koch (Examinierte Krankenschwester, Pflegeberaterin gem. § 45 SGB XI, Verantwortliche               Pflegefachkraft nach § 71 Abs. 3 SGB XI, Wundmanagerin)
  • Sabine Herpel (Examinierte Krankenschwester, Pflegeberaterin nach § 45 SGB XI, Pflegeberater nach § 7a SGB XI (Casemanager) )
  • Gerrit Gödiker (Pflegemanagement, Examinierter Krankenpfleger, Pflegeberater gem. § 45 SGB XI)

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